Lieferbedingungen

Allgemeine Liefer- und Zahlungs-Bedingungen der Tokyos Taste Betriebe

I. Allgemeines

  1. Für sämtliche Bestellungen von Tokyos Taste-Produkten oder anderen Lebensmitteln (im Folgenden “Ware genannt) durch Kunden bei Tokyos Taste-Betrieben und/oder über eine von der DoubleDragon Paderborn GmbH als Systemzentrale betriebene Bestell-Plattform gelten nachstehende Liefer- und Zahlungsbedingungen. Diese Bedingungen sind integrierter Bestandteil des Tokyos Taste-Webshops abrufbar und auch in den örtlichen Tokyos Taste-Betrieben einzusehen. Die DoubleDragon Paderborn GmbH und die Inhaber der Tokyos Taste-Betriebe in Deutschland werden im Folgenden gemeinsam auch “Tokyos Taste genannt.Die Tokyos Taste Liefer- und Zahlungsbedingungen werden von dem Kunden mit jeder Bestellung von Ware bei Tokyos Taste, gleich in welcher Form dies geschieht, und spätestens mit Entgegennahme der Ware als Inhalt des zwischen ihnen bestehenden Vertragsverhältnisses anerkannt.
  1. Auch bei der Bestellung von Waren durch den Kunden über den von der DoubleDragon Paderborn GmbH auf dem Online-Portal www.tokyostaste.de betriebenen Webshop kommt ein Liefervertrag immer direkt mit dem Inhaber des Tokyos Taste-Betriebes zustande, der als örtliche Tokyos Taste-Filiale in der Webshop-Bestellung genannt ist und die Ausgabe oder Lieferung der bestellten Ware an den Kunden ausführt.
  1. Etwaige von diesen Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen abweichende Vertragsbedingungen des Kunden haben auch dann keine Geltung, wenn Tokyos Taste in Kenntnis dieser abweichenden Bedingungen das Rechtsgeschäft durch Ausgabe oder Lieferung der bestellten Ware ausführt.

II. Vertragsschluss

  1. Die in den Flyern und auf der Website von Tokyos Taste enthaltenen Offerten stel­len eine Auf­forderung an den Kunden dar, durch Bestellung ein konkretes Kauf­an­ge­bot (Bestellung) zu unter­breiten.
  1. Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware zu dem im Aushang, im Flyer bzw. auf der Website genannten Preis erwerben zu wol­len. Tokyos Taste ist berechtigt, die Annahme dieses Vertragsangebotes ent­weder schrift­lich oder durch Auslieferung der Ware anzunehmen.
  1. Bestellt der Kunde die Ware auf elektronischem Weg, bestätigt Tokyos Taste die Be­stel­lung unverzüglich. Die Bestätigung des Zugangs einer Bestellung stellt dabei je­doch noch keine ver­bindliche Annahme der Bestellung dar, kann jedoch mit der An­nahmeerklärung verbun­den werden. Der Vertragstext der Bestellung auf elektroni­schem Weg wird von Tokyos Taste mit den vom Kunden bei Bestellung ge­nannten per­sön­li­chen Daten gespeichert.
  1. Bei Schreib-, Druck- und Rechenfehlern in dem Flyer beziehungsweise auf der Website oder sonstigen Produktdarstellungen ist Tokyos Taste zur konkreten Preis­be­rech­nung berech­tigt. Der Kunde hat in diesem Fall ein uneingeschränktes Rück­trittsrecht vom Liefer­vertrag.
  1. Die in Flyern beziehungsweise auf der Website oder sonstigen Produkt­dar­stellungen von Tokyos Taste wiedergegebenen Bilder sind symbolisch; die Wa­ren können in Aus­führung, Gestal­tung und Farbe abweichen. Die Qualität der Ware ist im Rahmen des Tokyos Taste-Systems jedoch stets gewährleistet.
  1. Bestellungen des Kunden können ausschließlich online im Webshop der jeweiligen Filiale auf Grundlage dieser Lieferbedingungen aufgegeben werden.
  1. Die Kundenbestellungen werden in der Reihenfolge des Eingangs während der Geschäfts­zei­ten bearbeitet, soweit nicht betriebliche Erfordernisse eine abweichende Hand­ha­bung erfordern.
  1. Der Mindestbestellwert steht in Abhängigkeit von der Entfernung zwischen Tokyos Taste und dem Lieferort. Nähere Einzelheiten ergeben sich aus dem Flyer und dem Internet-Bestellformular.

III. Lieferung

  1. Tokyos Taste liefert, solange der Vorrat reicht.
  1. Die Lieferung durch Tokyos Taste erfolgt schnellstmöglich, regelmäßig binnen 30 Minuten. Sämtliche Angaben über die Lieferfrist und/oder einen Lieferzeitpunkt, einschließlich etwaiger Lieferzeitenprognosen sind unverbindlich, soweit nicht aus­nahmsweise Lieferfrist und/oder Lieferzeitpunkt sei­tens Tokyos Taste ausdrück­lich und schriftlich zugesagt wurden.

Dies gilt auch für Terminbestellungen des Kunden, deren Verbindlichkeit ausdrücklich und schriftlich durch Tokyos Taste zugesagt werden muss.

  1. Die Lieferung erfolgt ausschließlich innerhalb des dem ausführenden Franchisenehmer im Rahmen des Tokyos Taste Systems vertraglich zugewiesenen Liefergebietes, es sei denn, Tokyos Taste sagt eine Lieferung außerhalb dieses Liefergebietes ausdrücklich und schrift­lich zu.
  1. Die in den Flyern beziehungsweise auf der Website von Tokyos Taste ge­nann­ten Preise sind Bruttopreise und verstehen sich einschließ­lich der Lieferung bzw. 1,- € pauschale Liefergebühr.
  1. Sollten bei Auslieferung Kunden zum vereinbarten beziehungsweise voraussichtlichen Lie­fer­ter­min nicht angetroffen werden, behält sich Tokyos Taste vor, eine Auf­wands­entschä­di­gung zu berechnen. Dieses Recht zur Berechnung einer Aufwands­ent­schädigung besteht auch, wenn eine Auslieferung aus Gründen scheitert, die im Ver­ant­wortungsbereich des Kun­den liegen (Beispiel: defekte Türklingel). Die Höhe der Auf­wands­entschädigung ent­spricht dem Brutto-Bestellwert.

 IV. Bezahlung

  1. Bei der Bezahlung der Ware im Zeitpunkt der Ausgabe in dem örtlichen Tokyos Taste-Betrieb oder im Zeitpunkt der Auslieferung an der Lieferadresse hat der Kunde – vorbehaltlich der Einrich­tung aller Zahlungssysteme durch den örtlichen Tokyos Taste-Betrieb – die Wahl zwischen folgenden Zahlungsarten:a.   EC- oder KreditkartenzahlungDie Zahlung erfolgt mittels mobilem EC-Kartenlesegerät bei Lieferung an der Haustür oder bei der Abholung in der Filiale.
  2. Bei Bestellung der Ware über den Tokyos Taste-Webshop kann der Kunde den Rechnungs­betrag auch durch Online-Zahlung unter Auswahl einer der folgenden Bezahlverfah­ren vor­nehmen. Dabei zahlt der Kunde mit schuldbefreiender Wirkung jeweils an den von Tokyos Taste beauftragten Zahlungsdienstleister. In diesen Fällen zieht der zuständige Zahlungsdienstleister im eigenen Namen für Rechnung des die Kundenbestellung ausführenden Tokyos Taste-Betriebes den Rech­nungsbetrag für die bestellte Ware bei dem Kunden ein:a.      Online-Zahlung über ein Pay Pal-KontoBei dem Bestellverfahren über den Webshop sendet der Kunde eine Zahlung in Höhe des Rechnungsbetrages über Pay Pal, wobei der Zahlungsauftrag über ein Pay Pal-Zah­lungskonto des Kunden ausgeführt und der angewiesene Betrag dem Zah­lungs­dienst­leister es Empfängers gutgeschrieben wird.

    Zur Sendung einer Zahlung mit Pay Pal muss der Kunde sich bei Pay Pal in Deutsch­land anmelden und sein Pay Pal-Konto verifizieren.

  3. Die von dem Kunden gewünschte Zahlungsweise muss bereits bei der Bestellung an­gegeben werden. Anderenfalls besteht keine Verpflichtung von Tokyos Taste zur Ausführung der Bestellung.

V. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zu ihrer vollständigen Bezahlung im Eigentum von Tokyos Taste.

VI. Mängelhaftung

  1. Tokyos Taste übernimmt keine Beschaffenheitsgarantie oder sonstige Ga­ran­tien.
  1. Der Kunde wird die Ware bei Übergabe auf äußere Beschädigungen und offensichtliche Feh­ler überprüfen und gegebenenfalls sofort reklamieren. Sollten während des Trans­por­tes Schäden und/oder Verluste auftreten, wird der Fahrer den Kunden direkt und un­ver­züglich unter gleichzeitiger Mitteilung an Tokyos Taste informieren.
  1. Ist die gelieferte Ware mangelhaft, kann der Kunde Nacherfüllung durch Er­satz­lie­fe­rung verlangen. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde bei einem nicht un­er­heb­li­chen Mangel vom Kaufvertrag zurücktreten, den Kauf­preis mindern oder Scha­dens­er­satz geltend machen.
  1. Weitergehende Ansprüche des Kunden – gleich aus welchen Rechtsgründen – sind aus­geschlossen, soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt.
  1. Tokyos Taste haftet nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst ent­standen sind; insbesondere ist eine Haftung von Tokyos Taste für entgangenen Ge­winn oder für sonstige Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen.
  1. Soweit die Haftung von Tokyos Taste ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Er­fül­lungs­ge­hil­fen von Tokyos Taste.
  1. Vorstehende (Ziff. 4-6) Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit die Schadensur­sache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder ein Personenschaden (Ver­letzung von Leben, Körper, Gesundheit) vorliegt. Die Haftungsbeschränkung gilt auch dann nicht, wenn der Besteller Ansprüche aus den §§ 1 und 4 Produkthaftungsgesetz be­sitzt.
  1. Verletzt Tokyos Taste eine vertragswesentliche Pflicht fahrlässig, ist die Ersatz­pflicht von Tokyos Taste auf den typischerweise bei Geschäften der fraglichen Art entstehenden Scha­den beschränkt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, de­ren Erfüllung die ord­nungs­gemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst er­mög­licht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf oder die Tokyos Taste dem Ver­trags­partner nach dem Vertragsinhalt ge­ra­de zu gewähren hat.

VII. Datenschutz/Jugendschutz

  1. Die gemäß vorstehender Ziffer II.3. gespeicherten Kundendaten beinhalten den Namen, die Anschrift mit der dazugehörigen Postleitzahl, die Telefon- so­wie die vom Kunden bekannt gegebene eMail-Adresse.
  1. Der Kunde erklärt mit der Warenbestellung sein Einverständnis, dass die von Tokyos Taste gemäß vorstehender Ziffer II.3. gespeicherten Kundendaten innerhalb des Tokyos Taste-Systems intern verarbeitet und zum Zwecke der Marktanalyse und personalisierten Werbung den hieran beteiligten Unternehmen übermittelt werden.
  1. Tokyos Taste wird das Jugendschutzgesetz berücksichtigen. Der Kunde ist ver­pflich­tet, bei der Bestellung von dem Jugendschutzgesetz unterfallenden Waren den ent­sprechenden Altersnachweis zu führen.

IX. externe Links, Haftungsausschluss

Tokyos Taste übernehmen keine Haftung für die mit ihrer Homepage/Website ver­linkten Seiten. Für sämtliche Inhalte, Angaben und Hinweise, die auf den durch Links auf der Homepage/Website von Tokyos Taste erreichbaren Internet-Seiten ent­halten sind, sind aus­schließ­lich die Betreiber beziehungsweise Inhaber dieser Internet­seiten verantwortlich. Dies gilt auch für alle Dienste, Versprechungen und alle sonstigen Mög­lich­kei­ten, die dort ge­nutzt werden können.

 X. Anwendbares Recht

Für alle Rechtsbeziehungen zwischen Tokyos Taste und Kunden aufgrund der Bestellung von Waren zur Ausgabe oder Auslieferung an den Kunden gilt ausschließlich das materielle und formelle Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und derjenigen Regelungen des Internationalen Privatrechts, die zu der Anwen-dung eines anderen als des deutschen Rechts führen würden.

XI. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist der Ort, an dem die bestellte Ware an den Kunden ausgegeben oder ausgeliefert wird. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen Tokyos Taste und dem Kunden ist das am Ort des die Bestellung ausführenden Tokyos Taste-Betriebes zuständige Gericht, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

XII. Regelungslücke

Haben sich die Vertragsparteien bei einem Vertrag, den beide Seiten als geschlossen an­sehen, über einen Punkt, über den eine Vereinbarung getroffen werden sollte, tat­säch­lich nicht geeinigt, so ist Tokyos Taste unter Berücksichtigung und in Ergän­zung der getroffenen Vereinbarungen berechtigt, die Regelungslücke unter Berück­sich­tigung der beiderseitigen Interessen nach billigem Ermessen zu schließen.

XIII. Salvatorische Klausel

Sind oder werden einzelne Bestimmungen eines zwischen dem Kunden und Tokyos Taste jeweils geschlossenen Liefervertrages oder dieser Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen nichtig oder unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit des Liefervertrages im Ganzen und der übrigen Vertragsbestimmungen nicht. Die Parteien des Liefervertrages sind verpflichtet, die nichtige oder unwirksame Bestimmung durch eine solche wirksame zu ersetzen, die in ihrem wirtschaftlichen Gehalt der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Verfasser: DoubleDragon Paderborn GmbH

(Stand: 01. September 2019)